road of humbleness

Countdown Update bis Chanukka 2

Heute den 14. Oktober beginne ich den zweiten Teil meiner Countdown Update bis Chanukka, den ersten Teil findet ihr hier: Link Wie ich oft erwähnte, hatte ich wegen Platzmangel die alten Update immer gelöscht, allerdings machte ich ab den Update bis Yom Teruah 2026 eine Ausnahme, da die dort geposteten Infos zu wichtig sind....   Für mich / für Euch, sind die letzten Artikel ebenfalls sehr wichtig, darum poste ich sie zu Beginn dieser Rubrik. 

(Kurze Info warum dieses Bild vom Park aus Letmathe, wo ich oft mit meinem Hund spazieren ging online habe.) Ich will mich jeden Tag bei den Update daran erinnern, dass ich dort wieder sein werde, weil ich dafür bete und an die Verheißung der Bibel glaube: Hebräer 11 Vers 1 Es ist aber der Glaube / das Vertrauen eine feste Zuversicht[1] auf das, was man hofft, eine Überzeugung von Tatsachen, die man nicht sieht.

Ohne große weitere Erklärung für diese Rubrik, beginne ich gleich mit den Brisanten Infos, die mich an eine Vision erinnerten, die ich vor vielen Jahren bekam. Also los gehts.

Laut vordatierten Kalender beginnt Chanukka dieses Jahr am 4. Dezember 2026 nach Sonnenuntergang.

                      Update 

14. Oktober 2026 / 3. Cheshvan 5787

Beginne ich damit, wann dieses Jahr biblisch berechnet der Tag ist, wann Noah in die Arche ging, der 10. Cheshan fällt dieses Jahr auf den 21. Oktober 2026.

Zusammenfassung und dann die Visionen am Ende:  Eine zunehmende Verschärfung der inneren Sicherheitslage

Herr Schubert beginnt seine Sendung mit der Einschätzung, dass sich die Lage der inneren Sicherheit in Deutschland zunehmend zuspitze. Seiner Darstellung zufolge würden sich derzeit vier verschiedene Krisen gleichzeitig verschärfen und miteinander überschneiden. Er spricht von angekündigten gewaltsamen Ausschreitungen, einer angespannten Versorgungslage infolge eines Hackerangriffs auf Supermärkte, einer zunehmenden Gefahr großflächiger Stromausfälle und der anhaltenden Thematisierung eines möglichen Krieges. Besonders beunruhigend sei aus seiner Sicht, dass sich diese Entwicklungen nicht unabhängig voneinander ereigneten, sondern gleichzeitig aufträten und dadurch die Bevölkerung zusätzlich verunsichern könnten. Er stellt die Frage, ob Deutschland vor dem Beginn einer größeren Krisenzeit stehe und ob eine solche Häufung von Krisen inzwischen zur neuen Normalität werde.

Ein Schwerpunkt seiner Sendung liegt auf den gewaltsamen Ausschreitungen in Frankreich und Belgien. Herr Schubert behauptet, dass die dortigen Ereignisse gezielt als Vorbild für ähnliche Unruhen in Deutschland dienen sollten. Darüber hinaus berichtet er über einen angekündigten Termin Ende Oktober, mögliche Gefahren durch Drohnen und militärische Alarmstarts, eine Sicherheitslücke bei Solaranlagen aus chinesischer Produktion sowie einen Hackerangriff, bei dem nach seinen Angaben in zahlreichen französischen Supermärkten große Mengen gekühlter Lebensmittel unbrauchbar geworden seien.

Gewaltsame Ausschreitungen in Frankreich und Belgien als mögliches Vorbild für Deutschland

Zu Beginn seiner Ausführungen über die innere Sicherheit beschäftigt sich Herr Schubert mit den schweren Ausschreitungen, die sich nach seiner Darstellung in Frankreich ereignet hätten und inzwischen auch auf Belgien übergegriffen hätten. Er beschreibt die Situation als eine Entwicklung, die sich zu einem größeren Flächenbrand ausweiten könne. Dabei widerspricht er der seiner Meinung nach zu einseitigen Bezeichnung der Ereignisse als Schülerproteste. Nach seiner Einschätzung handele es sich bei einem erheblichen Teil der gezeigten Szenen um gewaltsame Ausschreitungen, an denen viele junge Menschen mit Migrationshintergrund beteiligt seien. Besonders verweist er auf die Ereignisse im Zentrum von Brüssel. Dort sei es nach seiner Darstellung zu stundenlangen Auseinandersetzungen zwischen Randalierern und der Polizei gekommen. Die Einsatzkräfte hätten Wasserwerfer und Tränengas einsetzen müssen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.

Bei den Ausschreitungen seien zahlreiche Gegenstände beschädigt oder in Brand gesetzt worden. Herr Schubert nennt Fahrräder, Elektroroller, Müllbehälter, Straßenmobiliar und parkende Autos. Außerdem seien Barrikaden errichtet und angezündet worden. Ein Linienbus sei in Brand gesetzt worden, während vier weitere Busse beschädigt worden seien. Auch Polizeifahrzeuge und Feuerwehrwagen seien von den Zerstörungen betroffen gewesen. Darüber hinaus berichtet er von gefährlichen Gegenständen und möglichen Waffen, die bei den Auseinandersetzungen zum Einsatz gekommen oder mitgeführt worden seien. Er nennt Molotowcocktails, Benzin, Pyrotechnik, Messer und einen Hammer. Die Schilderung soll verdeutlichen, dass es sich nach seiner Einschätzung nicht mehr um gewöhnliche Protestveranstaltungen, sondern um gewaltsame Straßenschlachten handele.

Herr Schubert erklärt, dass solche Ereignisse insbesondere auf junge Menschen in Deutschland eine Vorbildwirkung haben könnten. Er sieht die Gefahr, dass Gruppen, die sich mit den Ausschreitungen in Frankreich identifizieren, versuchen könnten, ähnliche Zustände nach Deutschland zu übertragen.

Aufrufe zu gewaltsamen Protesten in Deutschland und der angekündigte 31. Oktober

Ein besonders wichtiger Abschnitt des Videos beschäftigt sich mit Aktivitäten in sozialen Netzwerken. Herr Schubert berichtet, dass sich dort eine Bewegung formiere, deren Anhänger die gewaltsamen Proteste aus Frankreich nach Deutschland holen wollten. Er nennt den Hashtag „Gen Z regelt“ und beschreibt, dass entsprechende Inhalte auf verschiedenen Plattformen verbreitet würden. Dazu zählt er Telegram, TikTok, Snapchat, Instagram und Reddit. Als Erkennungszeichen dieser Bewegung erwähnt er ein oranges Eichhörnchen. Dieses Symbol werde nach seiner Darstellung verwendet, um die Beteiligten miteinander zu vernetzen und die Zugehörigkeit zu der Gruppe kenntlich zu machen.

Herr Schubert interpretiert diese Aktivitäten als Anzeichen für eine organisierte Vorbereitung gewaltsamer Ausschreitungen. Es gehe seiner Ansicht nach nicht ausschließlich um spontane Proteste, sondern um eine Entwicklung, bei der über soziale Medien gezielt Menschen mobilisiert und bestimmte Aktionen vorbereitet würden. Er berichtet außerdem, dass in den sozialen Netzwerken Bilder und Beiträge zu Pyrotechnik und sogenannten Kugelbomben veröffentlicht würden. In diesem Zusammenhang nennt er den 31. Oktober, also Halloween, als den Termin, an dem es in Deutschland zu entsprechenden Ausschreitungen kommen solle. Er behauptet, dass die gewaltsamen Ereignisse aus Frankreich nach Deutschland übertragen werden sollten und dass Beteiligte untereinander gefährliche Pyrotechnik austauschten oder illegal verkauften.

Zur Untermauerung seiner Warnung verweist Herr Schubert auf die von ihm genannten Zahlen aus Frankreich. Dort habe es im Zusammenhang mit den Ausschreitungen 700 verletzte Polizisten und 7.000 Festnahmen gegeben. Diese Zahlen stellt er als Hinweis auf das Ausmaß der Gewalt dar, die sich seiner Ansicht nach auch in Deutschland wiederholen könnte. Als zusätzlichen Risikofaktor führt er an, dass verschiedene Gruppen zusammenkommen könnten. Er nennt palästinensische Proteste, mögliche Blockaden, junge Menschen aus dem von ihm beschriebenen migrantischen Milieu, Schüler und linke Gruppierungen. Sollten diese Gruppen gleichzeitig mobilisieren, könne sich die Situation nach seiner Einschätzung erheblich verschärfen.

Herr Schubert äußert deshalb die Befürchtung, dass es Ende Oktober in Deutschland zu größeren gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen könnte. Der 31. Oktober bildet in seiner Darstellung einen zentralen Zeitpunkt, auf den sich die Aufmerksamkeit richten solle. Dabei ist festzuhalten, dass die im Video geäußerten Behauptungen über eine organisierte Vorbereitung und den angekündigten Termin zunächst die Darstellung des Sprechers wiedergeben. Das Video selbst liefert in dem vorliegenden Transkript keine unabhängig überprüfbaren Belege dafür, dass es tatsächlich zu den angekündigten Ausschreitungen kommen wird.

Hinweis auf ein Krisenvorsorge-Webinar

Im Anschluss an seine Ausführungen über mögliche Unruhen unterbricht Herr Schubert seine Sendung für einen Werbebeitrag. Darin stellt er ein kostenloses Krisenvorsorge-Webinar von Beno beziehungsweise Beno Solutions vor. Er erklärt, dass ihn Zuschauer immer häufiger fragten, was sie konkret tun sollten, wenn sich die Lage ernsthaft verschlechtere. Als mögliche Situationen nennt er unterbrochene Lieferketten, eine Eskalation der Sicherheitslage in Städten und Fälle, in denen staatliche Hilfe nicht schnell genug zur Verfügung stehe. Viele Menschen seien seiner Meinung nach auf solche Situationen nicht ausreichend vorbereitet. Das liege nicht unbedingt daran, dass ihnen das Thema gleichgültig sei, sondern vielmehr daran, dass ihnen häufig nicht erklärt werde, welche Schritte sie zuerst unternehmen sollten.

Das beworbene Webinar solle deshalb Schritt für Schritt vermitteln, welche Vorsorgemaßnahmen sinnvoll seien und welche kostspieligen Fehler sich vermeiden ließen. Die Teilnahme sei kostenlos. Interessierte könnten sich über einen Link in der Videobeschreibung anmelden. Herr Schubert weist darauf hin, dass die Plätze begrenzt seien, und betont, dass Vorsorge getroffen werden müsse, bevor eine Krise eintrete. Nach dem Werbebeitrag kehrt er zu seiner Einschätzung der Sicherheitslage und der verschiedenen Krisenszenarien zurück.

Krieg als dauerhaft präsentes Krisenszenario

Herr Schubert bezeichnet den Krieg als das schwerwiegendste denkbare Krisenszenario. Zugleich greift er eine Kritik auf, die ihm nach eigener Aussage häufig in den Kommentaren begegnet. Einige Zuschauer seien der Meinung, dass die ständige Thematisierung einer möglichen Kriegsgefahr dazu diene, die Bevölkerung in Angst zu halten und sie fortlaufend mit einem möglichen Krieg gegen Russland zu konfrontieren. Er stellt diese Kritik in Zusammenhang mit mehreren aktuellen Ereignissen, die seiner Ansicht nach das Gefühl einer militärischen Bedrohung verstärkten. Besonders geht er auf einen Vorfall am Flughafen Nürnberg ein, bei dem ein Flugzeug mit deutschen Urlaubern aus Griechenland von Eurofightern begleitet worden sei.

Nach seiner Darstellung war der Flughafen Nürnberg vorübergehend gesperrt worden. Als Grund nennt er eine unbestätigte Luftnotlage. Bei dem betroffenen Flugzeug habe es sich um eine Touristenmaschine gehandelt, die Reisende von der griechischen Insel Korfu nach Deutschland zurückbringen sollte. Herr Schubert verweist auf Angaben der Deutschen Flugsicherung, wonach Kampfjets des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 aus Neuburg an der Donau die Maschine im deutschen Luftraum begleitet hätten. Er erklärt, dass an diesem Standort Eurofighter in ständiger Bereitschaft gehalten würden. Diese sogenannte Alarmrotte müsse innerhalb kürzester Zeit starten können, wenn eine entsprechende Lage dies erfordere. Solche Alarmstarts dienten grundsätzlich dazu, auf mögliche Gefahren im Luftraum zu reagieren. Herr Schubert hebt jedoch hervor, dass er in den jüngsten Ereignissen ein Zeichen für eine zunehmende militärische Anspannung sehe. Er spricht von immer kürzeren Abständen zwischen solchen Einsätzen und stellt die Frage, weshalb die Bevölkerung so häufig mit entsprechenden Meldungen konfrontiert werde. Dabei verknüpft er die Begleitung des Passagierflugzeugs mit den wiederholten Meldungen über Drohnensichtungen in Deutschland.

Militärische Übungen an zivilen Flughäfen und weitere Drohnensichtungen

Im weiteren Verlauf berichtet Herr Schubert von einer Übung der deutschen Luftwaffe am Flughafen Nürnberg, die wenige Tage zuvor stattgefunden habe. Er bezeichnet sie als „Disburst Operation“ und erklärt, dabei sei geübt worden, wie das Militär im Kriegsfall einen zivilen Flughafen übernehmen und für militärische Zwecke nutzen könne. Nach seiner Darstellung gehe es bei solchen Übungen darum, militärische Flugzeuge und Einsatzkräfte vorübergehend von einem zivilen Flughafen aus operieren zu lassen. Er führt aus, dass im Fall eines Krieges militärische Infrastruktur zu den möglichen Angriffszielen gehören könnte. Deshalb müsse das Militär gegebenenfalls auch zivile Flughäfen für eigene Operationen nutzen können.

Herr Schubert sieht darin ein mögliches zusätzliches Risiko für die Menschen, die an solchen Flughäfen arbeiten oder sich dort aufhalten. Wenn ein ziviler Flughafen militärisch genutzt werde, könne sich die Gefährdung der dort Beschäftigten erhöhen. Er beschreibt diese Gefahr als eine mögliche Begleiterscheinung militärischer Operationen. Darüber hinaus verweist er auf weitere Drohnensichtungen, die sich nach seiner Darstellung in der vorangegangenen Nacht und bereits zuvor ereignet hätten. Wegen einer gemeldeten Drohnensichtung seien Polizeihubschrauber aufgestiegen, die Drohne habe jedoch nicht gefunden werden können.

Auch einen früheren Drohnenvorfall in Leipzig spricht er an. Er kritisiert, dass ihm hierzu keine ausreichenden Beweise vorlägen. Zusätzlich erwähnt er Meldungen über Drohnensichtungen in Berlin und Düsseldorf. Aus diesen Ereignissen zieht Herr Schubert den Schluss, dass das Thema Krieg und militärische Bedrohung dauerhaft präsent gehalten werde. Er äußert die Vermutung, dass die wiederholte Beschäftigung mit möglichen Kriegsgefahren verhindern könne, dass in der Bevölkerung eine Kriegsmüdigkeit entstehe. Damit verbindet er die Themen militärische Alarmbereitschaft, Drohnen, zivile Flughäfen und die öffentliche Debatte über einen möglichen Krieg mit Russland zu einem umfassenderen Bild einer angespannten Sicherheitslage.

Sicherheitslücke bei Solaranlagen aus chinesischer Produktion und mögliche Blackout-Gefahr

Anschließend wechselt Herr Schubert zum Thema Energieversorgung. Er berichtet über eine Sicherheitslücke bei Solaranlagen, die seiner Darstellung zufolge mit chinesischer Technik ausgestattet seien. Die zentrale Frage sei, ob solche Anlagen aus der Ferne gesteuert und möglicherweise auch abgeschaltet werden könnten. Zunächst geht er auf die wirtschaftliche Entwicklung der Solarindustrie ein. Er behauptet, dass Deutschland besonders günstige Solaranlagen aus China gekauft habe. Da die chinesische Solarindustrie durch staatliche Unterstützung erhebliche Wettbewerbsvorteile besitze, sei die deutsche Solarindustrie dadurch weitgehend verdrängt worden.

Im Mittelpunkt seiner Warnung steht ein Hackerangriff, bei dem nach seinen Angaben insgesamt 470.000 Anlagen unter eine fremde Steuerung geraten seien. Davon hätten sich 250.000 Anlagen in Deutschland befunden. Herr Schubert erklärt, dass ein solcher Zugriff auf zahlreiche Anlagen ein erhebliches Sicherheitsproblem darstellen könne. Wenn die betroffenen Anlagen gleichzeitig abgeschaltet würden, könne dies seiner Einschätzung nach einen großflächigen Stromausfall auslösen. Da die Stromnetze der europäischen Länder miteinander verbunden seien, sieht er die Möglichkeit, dass ein solcher Ausfall nicht auf Deutschland beschränkt bliebe, sondern auch das europäische Verbundsystem beeinträchtigen könnte.

Er betont, dass es in diesem Fall glücklicherweise eine Sicherheitsfirma gewesen sei, die die Schwachstelle entdeckt habe. Diese habe das Problem anschließend beseitigt. Nach seiner Darstellung hätte es wesentlich problematischer werden können, wenn eine kriminelle Gruppe oder ein fremder Staat die Sicherheitslücke zuerst entdeckt und ausgenutzt hätte. Herr Schubert unterscheidet dabei zwischen einer unbeabsichtigten Sicherheitslücke und der Möglichkeit, dass technische Systeme grundsätzlich einen Fernzugriff erlauben. Er behauptet, chinesische Unternehmen seien zur Zusammenarbeit mit dem chinesischen Staat und dessen Geheimdiensten verpflichtet. Daraus leitet er die Befürchtung ab, dass technische Systeme aus China potenziell für staatliche Einflussnahme genutzt werden könnten.

Zugleich weist er darauf hin, dass Sicherheitsbedenken nicht ausschließlich China beträfen. Auch in den Vereinigten Staaten gebe es nach seiner Darstellung Möglichkeiten staatlicher Zugriffe auf technische Systeme und große Technologieunternehmen. In diesem Zusammenhang erwähnt er die amerikanischen Geheimdienste NSA und CIA sowie Edward Snowden, der bereits vor möglichen Überwachungs- und Zugriffsrisiken gewarnt habe. Herr Schubert stellt die Digitalisierung deshalb als zweischneidige Entwicklung dar. Einerseits erleichtere sie die Steuerung und Vernetzung technischer Anlagen, andererseits entstünden dadurch neue Angriffsflächen. Wenn fremde Staaten oder kriminelle Gruppen Zugriff auf sensible Steuerungssysteme erhielten, könnten sie möglicherweise erheblichen Schaden anrichten.

Die zentrale Warnung dieses Abschnitts lautet, dass die zunehmende Vernetzung der Energieversorgung auch neue Sicherheitsrisiken mit sich bringe. Besonders kritisch sei es, wenn zahlreiche Anlagen über das Internet erreichbar seien und ein gemeinsamer Zugriff auf viele Geräte möglich werde.  Die im Video genannten Zahlen und die daraus abgeleitete Gefahr eines europaweiten Blackouts werden dabei als Aussagen von Herrn Schubert wiedergegeben. Aus dem Transkript allein lässt sich nicht feststellen, welche Anlagen konkret betroffen waren, wie weit die Zugriffsmöglichkeiten reichten oder ob eine gleichzeitige Abschaltung tatsächlich einen großflächigen Stromausfall ausgelöst hätte.

Hackerangriff auf Kühlanlagen von Supermärkten in Frankreich

Einen weiteren Schwerpunkt der Sendung bildet ein Hackerangriff, der nach Darstellung von Herrn Schubert in Frankreich zu einer erheblichen Störung der Lebensmittelversorgung geführt habe. Er bezeichnet den Vorfall als Beispiel dafür, wie digitale Angriffe auf technische Infrastruktur unmittelbare Folgen für die Bevölkerung haben könnten. Nach seiner Schilderung hätten die Angreifer Zugriff auf die Steuerung der Kühlanlagen großer Supermarktketten erhalten. Die betroffenen Geschäfte vergleicht er mit großen Lebensmittelhändlern in Deutschland, beispielsweise Rewe, Edeka oder Real. Der Angriff soll in der Nacht von Sonntag auf Montag erfolgt sein, als in den Supermärkten nur wenig oder gar kein Personal anwesend gewesen sei. Die Angreifer hätten sich nach seiner Darstellung über das Internet Zugang zu den zentralen Steuerungssystemen verschafft und anschließend die Einstellungen der Kühlanlagen verändert.

Statt die Kühltemperaturen auf dem erforderlichen niedrigen Niveau zu halten, seien die Anlagen so eingestellt worden, dass sie die Kühlbereiche stark erhitzten. Herr Schubert spricht von Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius. Dadurch seien die Kühlanlagen praktisch zu Öfen geworden. Als die Mitarbeiter am Montagmorgen zur Arbeit gekommen seien, hätten sie nach seiner Schilderung feststellen müssen, dass große Mengen gekühlter Lebensmittel nicht mehr für den Verkauf geeignet gewesen seien. Die betroffenen Waren hätten entsorgt werden müssen. Herr Schubert nennt Tiefkühlpizzen, Fleisch, Käse, Joghurt, Butter und Milch als Beispiele für die Lebensmittel, die durch den Ausfall der Kühlung betroffen gewesen seien. Nach seinen Angaben seien ungefähr 400 große Supermärkte von dem Vorfall betroffen gewesen. Die genaue Menge der vernichteten Lebensmittel und die Höhe des entstandenen Schadens seien zum Zeitpunkt der Sendung noch nicht abschließend ermittelt worden. Er spricht jedoch von einem Schaden in Millionenhöhe.

Besonders hebt er hervor, dass Kühlregale in Supermärkten sehr große Bereiche einnehmen. Wenn die Kühlung dort ausfalle oder die Waren durch zu hohe Temperaturen unbrauchbar würden, könne ein erheblicher Teil der Verkaufsfläche betroffen sein. Die Folgen seien für die Kunden unmittelbar sichtbar gewesen. Einige Supermärkte hätten ihren Betrieb teilweise fortgesetzt, während große Bereiche leer gestanden hätten. Die betroffenen Kühlregale seien abgesperrt worden, und die Lebensmittel hätten gefehlt, die Kunden normalerweise dort kaufen könnten. Herr Schubert beschreibt die Bilder aus den Geschäften als surreal. Die leeren Kühlbereiche und abgesperrten Verkaufsflächen erinnerten ihn an Szenen aus einem Katastrophenfilm oder einer sogenannten Zombie-Apokalypse. Er betont, dass die Bilder zeigten, wie stark der normale Supermarktbetrieb von funktionierender Kühltechnik abhänge.

Krisenmaßnahmen in Frankreich und die Gefahr einer Ausweitung auf andere Länder

Nach Darstellung von Herrn Schubert habe die französische Regierung auf den Vorfall mit besonderen Krisenmaßnahmen reagiert. Der französische Premierminister habe ein entsprechendes Notfallszenario eingeleitet und die zuständige Cybersicherheitsbehörde mit der Untersuchung beziehungsweise Bearbeitung des Problems beauftragt. Außerdem seien andere europäische Länder über die mögliche Gefahr informiert worden. Herr Schubert nennt Spanien, Portugal, Polen, Deutschland und Belgien als Länder, die ebenfalls zu möglichen Zielen eines solchen Hackerangriffs hätten werden können. Er betont erneut, dass die Angreifer nach seiner Darstellung die Internetverbindungen und die zentrale Steuerung der Kühlanlagen ausgenutzt hätten. Dabei hätten sie sich offenbar als Wartungsdienstleister tarnen können. Auf diese Weise sei es möglich gewesen, die Kühlung zu verändern, ohne dass der Angriff sofort bemerkt worden sei.

Der Sprecher sieht darin eine besonders gefährliche Form des Cyberangriffs, weil nicht unmittelbar Menschen oder Gebäude angegriffen werden müssten. Stattdessen werde die technische Infrastruktur manipuliert, auf die der Alltag angewiesen sei. Die Folgen zeigten sich erst dann, wenn die Kühlung nicht mehr funktioniere und die Lebensmittel verdorben seien. Er hebt hervor, dass die Auswirkungen nicht mit dem Moment endeten, in dem die technische Sicherheitslücke geschlossen werde. Zunächst müsse die Kühltechnik wieder zuverlässig funktionieren. Anschließend müssten neue Lebensmittel geliefert und die betroffenen Verkaufsbereiche wieder aufgefüllt werden.

Gerade bei großen Supermärkten sei die Versorgung eng organisiert. Waren würden laufend angeliefert und verkauft, sodass die Bestände häufig schnell umgesetzt würden. Wenn große Mengen Lebensmittel auf einmal entsorgt werden müssten und gleichzeitig die Kühltechnik ausfalle, könne es zu einer vorübergehenden Versorgungslücke kommen. Herr Schubert erklärt, dass die Wiederherstellung des normalen Betriebs Zeit benötige. Selbst wenn die Ursache des Problems behoben sei, müssten die Kühlanlagen überprüft und wieder in Betrieb genommen werden. Danach müsse die fehlende Ware nachgeliefert werden. Bis diese Abläufe wieder reibungslos funktionierten, könnten bestimmte Produkte in den betroffenen Märkten fehlen. Zusätzlich weist er darauf hin, dass die entstandenen Schäden nach seiner Aussage nicht durch Versicherungen gedeckt seien. Für die betroffenen Supermärkte könne dies eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.

Weitere digitale Störungen in den Niederlanden und Belgien

Herr Schubert berichtet, dass es nicht nur in Frankreich zu Angriffen auf die digitale Infrastruktur von Lebensmittelhändlern gekommen sei. Auch die Niederlande und Belgien seien von entsprechenden Störungen betroffen gewesen. Für die Niederlande nennt er mehrere Beispiele. Webseiten und Apps von Supermarktunternehmen seien zeitweise ausgefallen. Auch der Kundenservice habe nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Onlinebestellungen seien automatisiert gestoppt worden, sodass Lieferungen nicht wie gewohnt hätten abgewickelt werden können. Darüber hinaus hätten Kundenbindungsprogramme und digitale Preisschilder Probleme bereitet. Nach seiner Darstellung seien auf digitalen Preisanzeigen teilweise falsche Preise erschienen. Dies habe zusätzliche Verwirrung verursacht und den normalen Ablauf in den Geschäften beeinträchtigt.

Herr Schubert fasst die Auswirkungen als erhebliches Chaos zusammen. Die Beispiele sollen verdeutlichen, dass Cyberangriffe nicht nur einzelne Computer oder Webseiten betreffen könnten. Wenn die Angriffe zentrale Systeme eines Unternehmens erreichten, könnten sie zahlreiche Dienstleistungen gleichzeitig beeinträchtigen. Im Zusammenhang mit den Vorfällen in Frankreich, den Niederlanden und Belgien sieht er deshalb ein überregionales Risiko für die Versorgung und den alltäglichen Betrieb von Supermärkten.

Die Abhängigkeit der Lebensmittelversorgung von funktionierender Technik

Ausführlich beschreibt Herr Schubert, welche Bedeutung die Kühltechnik für die Lebensmittelversorgung besitzt. Ein großer Teil der Waren in Supermärkten müsse gekühlt oder tiefgekühlt gelagert werden. Dazu gehörten nicht nur Fleisch und Fisch, sondern auch Milchprodukte, Käse, Joghurt, Butter und zahlreiche Fertigprodukte. Wenn die Temperatur in den Kühlbereichen über längere Zeit nicht eingehalten werde, könnten die Lebensmittel unbrauchbar werden. Ein technischer Angriff auf die Kühlanlagen könne deshalb zur Folge haben, dass große Mengen an Waren entsorgt werden müssten, obwohl die Produkte vor dem Angriff noch einwandfrei gewesen seien. Herr Schubert hebt hervor, dass sich die Folgen eines solchen Vorfalls über mehrere Tage erstrecken könnten. Die Kühlung müsse wiederhergestellt werden, die betroffenen Bereiche müssten überprüft und anschließend mit neuer Ware bestückt werden. Gleichzeitig müssten die Lieferketten weiterhin funktionieren.

Besonders problematisch sei, dass die Versorgung der Supermärkte auf eng abgestimmten Abläufen beruhe. Wenn plötzlich große Mengen an Lebensmitteln fehlten, könne die normale Warenversorgung nicht unbedingt sofort wiederhergestellt werden. Die leeren Verkaufsbereiche, von denen Herr Schubert berichtet, stehen in seiner Darstellung deshalb nicht nur für einen finanziellen Schaden der Unternehmen. Sie sollen zugleich zeigen, wie empfindlich die alltägliche Versorgung auf technische Störungen reagieren könne. Er verbindet diese Beobachtung mit seiner grundsätzlichen Kritik an der zunehmenden Digitalisierung. Je mehr technische Systeme miteinander vernetzt seien und über das Internet gesteuert würden, desto wichtiger werde es, diese Systeme vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

Zusammenführung der vier Krisenszenarien

Gegen Ende seiner Sendung führt Herr Schubert die verschiedenen Themen noch einmal zusammen. Er sieht Deutschland und Europa gleichzeitig mit mehreren Krisenfeldern konfrontiert. Das erste Krisenfeld betrifft die innere Sicherheit. Er befürchtet, dass gewaltsame Ausschreitungen aus Frankreich und Belgien nach Deutschland übertragen werden könnten. Dabei verweist er auf Aktivitäten in sozialen Netzwerken und den von ihm genannten Termin am 31. Oktober, an dem nach seiner Darstellung entsprechende Unruhen geplant sein sollen.

Das zweite Krisenfeld betrifft die militärische Sicherheitslage. Herr Schubert spricht über den Vorfall am Flughafen Nürnberg, die Begleitung eines Passagierflugzeugs durch Eurofighter, militärische Übungen an zivilen Flughäfen und weitere Drohnensichtungen. Er interpretiert diese Ereignisse als Zeichen dafür, dass das Thema Krieg und mögliche militärische Bedrohungen dauerhaft präsent bleibe.

Das dritte Krisenfeld sieht er in der Energieversorgung. Die von ihm beschriebene Sicherheitslücke bei Solaranlagen aus chinesischer Produktion werfe die Frage auf, ob vernetzte Anlagen aus der Ferne beeinflusst oder abgeschaltet werden könnten. Er warnt vor möglichen Auswirkungen auf die Stromversorgung und vor der Gefahr eines großflächigen Blackouts.

Das vierte Krisenfeld betrifft die Lebensmittelversorgung. Der geschilderte Hackerangriff auf die Kühlanlagen französischer Supermärkte zeige nach seiner Auffassung, wie schnell technische Manipulationen zu großen Warenverlusten und vorübergehend leeren Verkaufsbereichen führen könnten. Die zusätzlich erwähnten Störungen bei Supermarktunternehmen in den Niederlanden und Belgien unterstreichen in seiner Darstellung die mögliche internationale Reichweite solcher Angriffe.

Herr Schubert betrachtet die Gleichzeitigkeit dieser Entwicklungen als besonders problematisch. Er stellt die Frage, ob die Häufung von Sicherheitsproblemen, technischen Störungen, Versorgungsrisiken und militärischen Spannungen auf eine neue Phase zunehmender Krisen hindeute. Dabei betont er, dass die Menschen sich nach seiner Auffassung nicht erst dann mit Vorsorgemaßnahmen beschäftigen sollten, wenn eine Krise bereits eingetreten sei. Er greift damit auch die Botschaft des zuvor beworbenen Krisenvorsorge-Webinars auf, wonach eine Vorbereitung im Vorfeld entscheidend sei. (Soweit die Zusammenfassung) 

Als ich den 31. Oktober in den Video hörte, erinnerte ich mich sofort an meine zwei Visionen, die ich in einer Nacht hatte. Außerdem erinnerte ich mich auch an die Visionen mit dem Brautkleid, denn eine Vision hatte ich in der Nacht von Yom Teruah, der Tag an dem eigentlich die Entrückung sein sollte. Dann sah ich drei Monte später, genau am 25. Dezember, die folge Vision. Zur Zeit meiner Vision ist das Baumfest auf Chanukka gefallen. Ob dies ein Hinweis auf etwas ist, ich weiß es nicht. Ich möchte nur sagen was ich hoffe, was dies bedeuten könnte. Ich hoffe dies ist ein Hinweis auf eine Verspätung der Entrückung, an Chanukka. Wie gesagt, dies ist meine Hoffnung, wenn Chanukka nichts passiert schminke ich mir jede Hoffnung ab, auf eine Entrückung vor Yom Teruah 2027 oder 2028 oder 2029...............

Hier die Visionen, danach habe ich viel zu beten: Vision von der Gleichgültigkeit unter Christen!

Alles fing so an, in der Vision war es gegen 10 Uhr morgens und ich sah mich mit einem Fahrrad fahren.

(In der Realität ist mir dies weit über 14 Jahre nicht mehr möglich, da ich durch die Verschlechterung meines Gesundheitszustandes an meinem Herzen, Anstrengungen wie Radfahren nicht mehr ertragen kann.)

Am Vorabend war irgendein spezielles Ereignis, denn Leute gingen von Haus zu Haus und bekamen Geschenke, ich würde spontan auf Halloween tippen. Auf der Straße lagen ungeöffnete Lebensmittel, ich sah Kuchen aller Art auf der Straße. Hinter den Fenstern bemerkte ich Menschen die großen Hunger hatten und diese Lebensmittel sich gerne geholt hätten, aber die Personen, die diese Köstlichkeit auf die Straße schmissen, sie standen an der Straßenecke und tranken Alkohol. Ich bin Schnurstracks auf die Personen zugeeilt und hatte kräftig gemeckert, ich denke die jungen Leute waren in dem Alter meiner Kinder und mit dem Wissen ein Kind Jeschuas zu sein, hatte ich keine Furcht.

Ich hörte mich sagen: „Ich werde jetzt nach Hause fahren und eine Kamera holen, damit ich diese Schweinerei fotografieren kann, um an die Presse weiter zugeben. Ich sollt euch doch schämen, in den Häusern schauen die Leute aus den Fenstern, die großen Hunger haben und sich nichts kaufen können. Diesen Leuten sollt ihr die Köstlichkeit geben und sie nicht achtlos auf die Straße werfen“ Eine Kamera konnte ich nicht mehr holen, denn diese Personen kamen alle herbeigelaufen und lasen die Lebensmittel wieder auf. Meinen Zorn kann ich nicht beschreiben, im Grunde verhielt ich mich genauso wie ich es im Alltag auch tue. Wenn Menschen in Not sind, dann muss ich helfen, habe ich die Mittel nicht dazu, dann motiviere ich andere Personen, die helfen könnten.

In der Vergangenheit war dies einfacher für mich, als ich noch mit der Presse zusammenarbeite (Link) und Spenden für Bedürftige von Ungläubigen bekam. Nur die Hilferufe für Menschen in Not, die ich auf meiner Internetseite gepostet hatte, die überwiegend von Christen gelesen wird, hatten nicht ein Prozent dessen gebracht, was ich von Ungläubigen bekam. Es ist leider traurig, viele Christen wollen nur profitieren, aus diesem Grund bekam ich diese Vision auch.  Aber zurück zur Vision, damit ich nicht ausschweife und mich über die mangelnde Hilfsbereitschaft vieler Christen ärgere.

Teil zwei der Vision!

Die Vision schwenkte plötzlich und ich sah mich in einer Dachgeschosswohnung. Ich hatte eine große Tüte mit schwarzen Pfeffer in meiner Hand, als ich diesen plötzlich auf den Tisch schüttete. Anstatt den Pfeffer in den Müll zuwerfen, warf ich ihn aus dem Fenster. Danach sagte ich zu mir selbst: „Jetzt muss ich schauen das ich den Pfeffer aus der Dachrinne bekomme, damit die Vögelchen ihn nicht fressen.“  Plötzlich dachte ich im falschem Film zu sein, denn es kletterte an der Hauswand ein großer Grislibär hoch. So etwas ungewöhnliches, ich dachte, die sieht man doch nur in Kanada, was machen der denn hier?

Die Angst überkam mich, da die Fenster offen waren, hätte dieser Bär in Windeseile in meiner Küche gestanden. Was sah ich denn da? Der Bär schnupperte an dem Pfeffer, der immer noch in der Dachrinne war. Völlig vernebelt von dem Pfeffer, kletterte der Bär die Hauswand wieder herunter. In mir hörte ich augenblicklich folgendes: Römer 8 Vers 28: Wir wissen aber, dass denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen, denen, die nach dem Vorsatz berufen sind.

Ich bedankte mich gleich bei Jeschua, dass dieser Pfeffer meine Rettung war. Okay, ich war gerettet, aber was war mit den Kindern? Denn als ich aus dem Fenster blickte, da sah ich einen großen Spielplatz, es tummelten sich sehr viele Kinder dort. Die Sonne schien, es war ein angenehmer Herbsttag. Augenblicklich war die friedliche Idylle vorbei, der Grislibär rannte hinter den Kindern her, die gerade einmal 5 Jahre aufwärts waren. Die Kinder rannten um ihr Leben und eines der Kinder wurde vor meinen Augen getötet. Ich wusste, hier muss ich nach Hilfe suchen, ich nahm das Telefon in die Hand und wählte die Notrufnummer der Polizei. Der Polizist dachte ich würde ihn veräppeln, erst als ich ihn anschrie und sagte: „Wenn sie nicht augenblicklich ein Sonderkommando losschicken, dann werden sie in kürze in der Luft auseinander genommen werden. Erst danach wurde dieser Polizist tätig. Währenddessen lief ich aus meiner Wohnung raus, plötzlich befand ich mich in einer Art Wartehalle.

Dort befanden sich einige Männern, die dabei waren eine Fahrkarte zukaufen, denen sagte ich was passiert ist. Keiner dieser Personen machte irgendwelche Anstalten sich zubewegen um den Kindern zur Hilfe zueilen. Alle Personen konnten die Hilfeschreie der Kinder hören, aber keiner bewegte sich um ihnen zu helfen. Die Wut kochte in mir regelrecht hoch und ich sagte zu diesen Personen, sie seinen so etwas von Verabscheuungswürdig, vor ihnen könnte ich nur ausspucken. Als ich diese Worte sagte, da hörte ich plötzlich die Sirenen der Polizei und meine Vision war zu Ende.

Jetzt zur Schneider Vision: Beim Schneider!

Am Vorabend von Rosch Haschana 2014 bekam ich wieder eine Traumvision. In dieser Traumvision war ich bei einem Weltbekannten-Schneider. Dieser sollte maß für mein Hochzeitskleid nehmen. In dem Traum sagte ich ihm, dieses Kleid müsse spätestens in zwei oder drei Tage fertig sein. Mein Wunsch war es, dass dieses Kleid ein Barock-Hochzeitskleid wird. Als ich wach wurde musste ich mich wundern, warum ich etwas von drei oder vier Tagen sagte, da der Termin für die Hochzeit doch an Rosch Haschana sein soll.

Das Brautkleid ist genau drei Monate später fertig!

In der Nacht vom 24th auf den 25th Dezember hatte ich einen wunderschönen kurzen Traum, denn ich sah mich mit einer Glaubensschwester in einem wunderschönen Brautkleid vor lauter Freude tanzen. In diesem Traum musste ich mich an den Traum erinnern, den ich kurz vor Yom Teruah  hatte, denn ich war so erfreut, dass Jeschua meinen Wunsch erfüllte, ich hatte wirklich ein Brautkleid in Barockstiel bekommen. Dieses Kleid hatte die schönste Stickerei die man sich nur vorstellen kann. Das Kleid dieser Schwester in Jesu war schlicht und einfach. Ende (Heute bin ich mir sicher, diejenige war nicht irgendjemand, dies war meine Tochter) 

Wow, schaut was ich noch für einen Hinweis auf den 31 Oktober habe: 200.000 bald ohne Strom? - Grüüün Strom beendet Lieferung - Erneuerbare am Ende?

1. Stefan berichtet über die angekündigte Einstellung des Stromangebots von Grün

Stefan beginnt sein Video mit einer Frage an seine Zuschauer. Er möchte wissen, ob auch andere ein Schreiben des Stromanbieters Grün erhalten haben, in dem angekündigt wird, dass die Stromlieferung zum 31. Oktober 2026 eingestellt werden soll. Nach seiner Darstellung teilt das Unternehmen seinen Kunden mit, dass es sie ab diesem Datum nicht mehr mit Strom beliefern werde. Stefan greift diese Ankündigung auf, weil er Zweifel daran hat, ob das Unternehmen die Stromversorgung tatsächlich zu diesem Zeitpunkt einstellen darf. Er verweist auf Informationen, wonach die Bundesnetzagentur bislang keine entsprechende Meldung von Grün erhalten habe. Wenn ein Energieversorger seine Tätigkeit als Stromlieferant beenden möchte, müsse er dies nach den im Video genannten gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Stefan spricht dabei von einer Frist von drei Monaten vor dem geplanten Ende der Belieferung.

Neben diesem konkreten Fall möchte Stefan auch untersuchen, wie die Banken die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien beurteilen. Er hat nach eigener Aussage ein Schreiben gefunden, in dem sich Banken zu den geplanten beziehungsweise anstehenden Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz äußern. Dabei geht es insbesondere um die Finanzierung von Windkraft- und Solaranlagen. Stefan stellt die Frage, ob die Öffentlichkeit möglicherweise über die tatsächlichen Kosten und wirtschaftlichen Voraussetzungen der erneuerbaren Energien falsch informiert worden sei. Denn einerseits werde häufig der Eindruck vermittelt, dass Wind- und Solarstrom besonders günstig seien. Andererseits zeigten die aktuellen Entwicklungen nach seiner Einschätzung, dass Unternehmen, Investoren und Banken mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken und zusätzlichen Kosten konfrontiert seien.

2. Der Stromanbieter Grün kündigt das Ende seines bundesweiten Angebots an

Im Mittelpunkt des ersten Teils des Videos steht der Stromanbieter Grün, eine Marke der München Energie GmbH. Das Unternehmen hat angekündigt, sein bundesweites Stromangebot für Privatkunden zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die betroffenen Kunden sollen somit ab dem 1. November 2026 nicht mehr im Rahmen ihres bisherigen Vertrags von Grün mit Strom beliefert werden. Als Begründung führt das Unternehmen veränderte politische und regulatorische Rahmenbedingungen an. Besonders das neue beziehungsweise geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz spielt nach Darstellung des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Grün erklärt, dass sich die politischen Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von grünem Strom verändert hätten. Die Förderung erneuerbarer Energien werde aus Sicht des Unternehmens in die falsche Richtung entwickelt. Dadurch würden die wirtschaftlichen Voraussetzungen für das bisherige Geschäftsmodell zunehmend schlechter.

Das Unternehmen beschreibt seine ursprüngliche Idee als gemeinsame Vision, Grünstrom für alle Verbraucher anzubieten. Nun müsse es jedoch eine enttäuschende Nachricht mitteilen: Die Politik verändere die Energiewende auf eine Weise, die den weiteren Betrieb des nationalen Stromangebots erschwere. Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen hätten bereits erste Anbieter zur Aufgabe gezwungen. Auch Grün sehe sich deshalb gezwungen, sein bundesweites Angebot für Privatkunden einzustellen. Stefan greift diese Begründung auf und stellt die Frage, wie ernst die Ankündigung zu nehmen sei und welche Konsequenzen sich daraus für die betroffenen Haushalte ergeben. Er betrachtet die Entscheidung als ein Beispiel dafür, wie sich politische Veränderungen unmittelbar auf Stromanbieter und deren Kunden auswirken können.

3. Die Bundesnetzagentur soll von der geplanten Einstellung zunächst nichts gewusst haben

Anschließend geht Stefan auf einen Bericht des Energiefachmediums Montel ein. Dieser berichtet nach der im Video wiedergegebenen Darstellung, dass der Bundesnetzagentur zunächst keine Meldung über einen Lieferstopp von Grün vorgelegen habe. Damit entsteht ein Widerspruch zwischen der Ankündigung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden und dem behördlichen Verfahrensstand, den Stefan schildert. Nach den im Video zitierten Informationen muss ein Unternehmen, das seine Tätigkeit als Energielieferant beenden möchte, die Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Beendigungstermin darüber informieren. Stefan verweist dabei auf Paragraf 5 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Zeitgleich müssten die betroffenen Haushaltskunden und Netzkunden rechtzeitig angeschrieben werden. Außerdem dürfe ein Energielieferant seine Tätigkeit grundsätzlich nicht vor dem angezeigten Beendigungstermin einstellen. Stefan hebt dabei hervor, dass die gesetzliche Regelung nach der im Video dargestellten Auskunft eine Ausnahme vorsieht, wenn das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Für den konkreten Fall berichtet Stefan, dass die München Energie GmbH zum Stand vom 30. September weiterhin von der Bundesnetzagentur als Strom- und Gaslieferant geführt worden sei. Ein entsprechender Insolvenzantrag sei der Behörde nach den von ihm zitierten Informationen ebenfalls nicht bekannt gewesen.

Stefan zieht daraus den Schluss, dass Grün die Belieferung nicht ohne Weiteres zum angekündigten Termin einstellen könne. Er kritisiert, dass das Unternehmen seinen Kunden bereits ein konkretes Enddatum genannt habe, obwohl nach seiner Darstellung die erforderliche behördliche Anzeige noch nicht vorgelegen habe. Dabei berichtet er von rund 200.000 betroffenen Kunden. Für diese Haushalte sei die Situation relevant, weil sie sich darauf einstellen müssten, dass ihr bisheriger Stromvertrag nicht wie gewohnt fortgeführt werde. Die im Video wiedergegebene Auskunft der Bundesnetzagentur enthält allerdings auch den Hinweis, dass die Behörde zu weiteren Fragen des Vorgangs keine näheren Angaben machen könne.

4. Was passiert mit den betroffenen Haushalten, wenn Grün nicht mehr liefert?

Stefan erklärt, dass die angekündigte Einstellung des Stromangebots nicht automatisch bedeutet, dass die betroffenen Haushalte ohne Strom dastehen werden. Wenn ein Stromliefervertrag endet und kein neuer Liefervertrag besteht, wird ein Haushalt grundsätzlich zunächst über die gesetzliche Ersatzversorgung beziehungsweise, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind, über die Grundversorgung beliefert. Die konkrete Zuordnung hängt von den Umständen und den geltenden Regeln ab. Stefan weist darauf hin, dass die Stromversorgung der Kunden also nicht einfach vollständig unterbrochen werde. Stattdessen könnten die Haushalte bei einem anderen Versorger landen, insbesondere beim örtlichen Grundversorger.

Allerdings könne dies für die Verbraucher mit höheren Kosten verbunden sein. Stefan betont, dass die Tarife der Grundversorgung häufig teurer seien als günstigere Sondertarife, die Kunden bei einem anderen Anbieter abschließen könnten. Deshalb empfiehlt er den betroffenen Verbrauchern, sich möglichst frühzeitig mit einem Wechsel des Stromanbieters zu beschäftigen. Sie sollten die verfügbaren Tarife vergleichen und prüfen, ob sie bei einem anderen Versorger günstiger Strom beziehen können. Stefan erwähnt in diesem Zusammenhang auch einen von ihm bereitgestellten Link zu einem Vergleichsdienst. Dort könnten Verbraucher ihre Stromdaten eingeben und nach günstigeren Angeboten suchen lassen. Nach seiner Beschreibung werden dabei Neukundenrabatte berücksichtigt, die bei einem regelmäßigen Wechsel erneut genutzt werden könnten. Der Dienst solle den Wechsel zudem möglichst automatisch abwickeln, sodass sich die Kunden nicht jedes Jahr selbst um sämtliche Schritte kümmern müssten.

Stefan stellt diese Möglichkeit als eine Gelegenheit dar, die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Je nach bisherigem Tarif und verfügbarem Angebot könnten sich seiner Einschätzung nach Einsparungen von mehreren Hundert Euro ergeben. Seine Empfehlung beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf die Kunden von Grün. Er rät grundsätzlich dazu, die eigenen Stromkosten zu überprüfen und die verfügbaren Tarife im Blick zu behalten.

5. Grün begründet seine Entscheidung mit der veränderten politischen Förderung

Im weiteren Verlauf beschäftigt sich Stefan ausführlicher mit der Begründung des Unternehmens. Grün verweist darauf, dass die politischen Entscheidungen der vergangenen Monate sowie die geplanten gesetzlichen Veränderungen die Erzeugung von grünem Strom über mehrere Jahre hinweg behindern könnten. Nach Darstellung des Unternehmens werde die Förderung erneuerbarer Energien verändert, obwohl viele Projekte langfristig geplant worden seien. Die bisher geltenden wirtschaftlichen Voraussetzungen hätten den Aufbau des Geschäftsmodells ermöglicht. Wenn sich diese Rahmenbedingungen veränderten, könne es schwieriger werden, den Strom zu den bisher zugesagten Bedingungen anzubieten.

Stefan greift dabei insbesondere die Strompreisgarantie auf. Er fragt sinngemäß, weshalb ein Anbieter seinen Kunden stabile und kalkulierbare Strompreise zugesichert habe, wenn die zugrunde liegenden politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nun nicht mehr ausreichend verlässlich seien. Grün erklärt in der vom Video wiedergegebenen Stellungnahme, dass das Versprechen von grünem Strom ohne Zwischenänderungen bislang dazu beigetragen habe, die Strompreise unter den damaligen Voraussetzungen stabil und kalkulierbar zu halten. Die politischen Entscheidungen der letzten Monate und die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz würden die Erzeugung von Grünstrom jedoch für Jahre behindern.

Das Unternehmen sieht darin eine wesentliche Ursache dafür, dass es sein bundesweites Angebot nicht weiterführen möchte. Stefan bewertet diese Entwicklung kritisch. Für ihn zeigt der Vorgang, dass die Energiewende nicht allein davon abhängt, ob Windkraft- und Solaranlagen technisch Strom produzieren können. Entscheidend seien auch die gesetzlichen Regeln, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Kosten des Netzes und die Frage, ob sich die erzeugte Energie unter den jeweiligen Bedingungen wirtschaftlich vermarkten lasse.

6. Banken warnen vor unsicheren Rahmenbedingungen für die Finanzierung erneuerbarer Energien

Ein weiterer Schwerpunkt des Videos ist ein Schreiben, das nach Stefans Darstellung von zahlreichen Banken stammt, die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien finanzieren. Stefan erläutert, dass die Finanzierung von Windkraft- und Solarprojekten in hohem Maße von langfristigen Planungen abhängt. Solche Anlagen werden nicht nur für kurze Zeiträume errichtet. Investoren und Kreditgeber müssen vielmehr über viele Jahre hinweg abschätzen können, welche Einnahmen zu erwarten sind und ob sich die eingesetzten finanziellen Mittel wieder erwirtschaften lassen. In dem von Stefan zitierten Schreiben wird darauf hingewiesen, dass das Gelingen der Energiewende neben einer soliden Planung insbesondere von der breiten Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel abhänge. Für eine erfolgreiche langfristige Projektfinanzierung seien konsistente und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.

Diese müssten über die gesamte Finanzierungslaufzeit hinweg Bestand haben und es ermöglichen, die zu erwartenden Zahlungsströme zuverlässig vorherzusagen. Der Hintergrund ist, dass Banken bei der Kreditvergabe beurteilen müssen, ob ein Projekt seine laufenden Kosten decken und die aufgenommenen Kredite zurückzahlen kann. Wenn sich die gesetzlichen Voraussetzungen während der Laufzeit verändern, können sich auch die erwarteten Einnahmen und Risiken verschieben. Stefan stellt deshalb die Frage, weshalb die Finanzierung erneuerbarer Energien offenbar auf umfangreiche und langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen angewiesen sei, wenn die Stromerzeugung aus Wind und Sonne zugleich häufig als besonders wirtschaftlich dargestellt werde.

Er vertritt die Auffassung, dass die aktuellen Veränderungen die wirtschaftlichen Risiken der Branche deutlicher sichtbar machten. Dabei richtet sich seine Kritik auch gegen die Vorstellung, dass erneuerbare Energien unabhängig von ihren weiteren Kosten betrachtet werden könnten. Nach seiner Argumentation reicht es nicht aus, allein die Kosten der Stromerzeugung an einer Windkraft- oder Solaranlage zu betrachten. Ebenso müssten die Kosten berücksichtigt werden, die bei der Einbindung der Anlagen in das Stromnetz und bei der Vermarktung der erzeugten Energie entstehen.

7. Streitpunkt Netzentgelte: Wer soll die Kosten des Stromnetzes tragen?

Besonders ausführlich beschäftigt sich Stefan mit den Netzentgelten. Er erklärt, dass die Kosten für die Nutzung und den Ausbau der Stromnetze nach seiner Darstellung bislang zu einem erheblichen Teil von der Allgemeinheit getragen würden. Künftig könnten sich die wirtschaftlichen Bedingungen für bestimmte Anlagen verändern, wenn zusätzliche Kosten stärker von den Betreibern beziehungsweise denjenigen getragen werden müssten, die Strom in das Netz einspeisen. Stefan hält es für widersprüchlich, dass Stromerzeuger ihre Energie verkaufen könnten, während ein Teil der Kosten für den Transport und die Einbindung dieser Energie von anderen getragen werde. Um seinen Standpunkt verständlich zu machen, verwendet er einen Vergleich mit einer Bäckerei. Ein Bäcker liefere seine Waren an einen Supermarkt. Nach Stefans Darstellung wäre es ungewöhnlich, wenn nicht der Supermarkt beziehungsweise die beteiligten Unternehmen die Transportkosten trügen, sondern stattdessen die Steuerzahler dafür aufkommen müssten.

Diesen Vergleich überträgt er auf die erneuerbaren Energien. Wenn Betreiber Wind- und Solarstrom erzeugten und diesen verkaufen wollten, müssten nach seiner Auffassung auch die damit verbundenen Kosten angemessen berücksichtigt werden. Stefan kritisiert damit eine Kostenverteilung, bei der die Erzeugung und Vermarktung von Strom wirtschaftlich attraktiv erscheinen könne, während zusätzliche Kosten für das Stromnetz an anderer Stelle anfielen. Seine Argumentation lautet, dass sich die tatsächliche Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien nur beurteilen lasse, wenn neben den unmittelbaren Erzeugungskosten auch die Kosten für Netze, Transport und die Integration der Anlagen in das Energiesystem berücksichtigt würden.

Die Banken sehen die veränderten Rahmenbedingungen nach der im Video wiedergegebenen Darstellung als einen erheblichen Eingriff in die wirtschaftlichen Voraussetzungen, unter denen sie frühere Finanzierungsentscheidungen getroffen hätten. Stefan reagiert darauf kritisch. Er hält es nicht für selbstverständlich, dass bestehende Investitionsplanungen allein deshalb unverändert bleiben müssten, weil sie unter früheren gesetzlichen Bedingungen vorgenommen worden seien. Aus seiner Sicht gehören Veränderungen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen grundsätzlich zu den Risiken von Investitionen.

8. Wirkleistungsbegrenzung und Redispatch: Wenn Wind- und Solarstrom nicht vollständig eingespeist werden können

Ein weiterer wichtiger Punkt des Videos betrifft die sogenannte Wirkleistungsbegrenzung und den Redispatch-Vorbehalt. Stefan erklärt, dass es Regionen gebe, in denen zeitweise mehr Strom aus Windkraft- oder Solaranlagen zur Verfügung stehe, als das Netz aufnehmen könne oder als benötigt werde. Als Beispiele nennt er Gebiete mit einem hohen Windstromaufkommen sowie Regionen in Bayern mit einer großen Zahl von Solaranlagen. Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt zu viel Strom erzeugt werde oder Netzengpässe aufträten, könnten Anlagen abgeregelt werden. Das bedeutet, dass sie ihre mögliche Stromproduktion reduzieren oder zeitweise vollständig einstellen müssten, obwohl sie technisch in der Lage wären, Strom zu erzeugen.

Stefan verweist darauf, dass solche Abregelungen die wirtschaftliche Kalkulation von Windkraft- und Solarprojekten verändern könnten. Wenn Anlagen regelmäßig nicht ihre gesamte mögliche Strommenge einspeisen dürften und sich dadurch ihre Einnahmen verringerten, werde es schwieriger, die ursprünglich erwartete Rendite zu erzielen. Nach seiner Darstellung sollen die geplanten beziehungsweise diskutierten Regelungen dazu führen, dass Betreiber in bestimmten Situationen für Strom, den sie wegen einer Abregelung nicht erzeugen oder einspeisen können, keine entsprechende Vergütung mehr erhalten. Er betrachtet dies als einen weiteren Faktor, der die Finanzierung neuer Anlagen erschweren könnte.

Stefans Vergleich mit einer Bäckerei

Um zu erklären, weshalb er eine Vergütung für nicht benötigte Strommengen kritisch sieht, greift Stefan erneut auf das Beispiel einer Bäckerei zurück. Er beschreibt einen Bäcker, der jeden Tag 2.000 Brötchen herstellt, obwohl tatsächlich nur 1.000 benötigt werden. Die übrigen 1.000 Brötchen würden nicht gebraucht, seien nicht bestellt worden und könnten möglicherweise nicht verkauft werden. Nach Stefans Argumentation könne der Bäcker deshalb nicht selbstverständlich verlangen, dass der Steuerzahler die Kosten für die überschüssige Produktion übernehme.

Diesen Vergleich setzt er mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Beziehung. Wenn Wind- und Solaranlagen mehr Strom erzeugten, als benötigt oder in das Netz aufgenommen werden könne, müsse aus seiner Sicht die Frage gestellt werden, wer die wirtschaftlichen Folgen dieser Überproduktion tragen solle. Er vertritt die Ansicht, dass nicht jede technisch mögliche Stromproduktion automatisch einen wirtschaftlichen Anspruch auf eine entsprechende Vergütung begründen sollte. Dabei kritisiert er insbesondere die Vorstellung, dass die Kosten für überschüssige Strommengen oder für die Abregelung von Anlagen dauerhaft von der Allgemeinheit getragen werden sollten.

9. Wirtschaftliche Folgen der Abregelungen für Windparks und Solaranlagen

Stefan nennt im Zusammenhang mit den Abregelungen eine Größenordnung von bis zu 18 Prozent für bestimmte Windvorranggebiete. Er führt diese Zahl als Beispiel dafür an, wie erheblich die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte sein könnten. Wenn ein Windpark einen Teil seiner möglichen Stromproduktion nicht nutzen könne, weil die Anlagen abgeregelt werden müssten, fielen mögliche Einnahmen weg. Gleichzeitig blieben zahlreiche Kosten bestehen, die unabhängig davon anfielen, wie viel Strom tatsächlich verkauft werden könne. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Errichtung und Finanzierung der Anlagen sowie weitere laufende Ausgaben.

Stefan argumentiert, dass eine solche Entwicklung die erwartete Rendite deutlich verschlechtern könne. Wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichten, um die Kosten und die Finanzierung abzudecken, könnten Projekte wirtschaftlich unattraktiv werden. Er verweist darauf, dass er bereits in einem früheren Video über die nach seiner Einschätzung sinkende Rentabilität von Windparks gesprochen habe. Bei Solaranlagen in entsprechenden Gebieten sei die Situation nach seiner Einschätzung nicht in jedem Fall ganz so problematisch wie bei Windparks. Dennoch könnten auch dort zusätzliche Einschränkungen und geringere Einnahmen die wirtschaftlichen Ergebnisse verschlechtern. Stefan stellt die Abregelungen somit in einen größeren Zusammenhang: Es geht ihm nicht allein um die Frage, wie viel Strom Windkraft- und Solaranlagen erzeugen können, sondern darum, wie viel davon tatsächlich eingespeist und verkauft werden kann und welche Kosten dabei entstehen.

10. Kommunale Beteiligungen an Windkraftanlagen

Anschließend beschäftigt sich Stefan mit den finanziellen Interessen von Gemeinden, in denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Er erklärt, dass Kommunen durch die Beteiligung an Windkraftprojekten zusätzliche Einnahmen erhalten könnten. Nach seinen Angaben könnten diese Zahlungen in bestimmten Fällen zwischen 17.000 und 25.000 Euro pro Windrad und Jahr liegen. Zur Veranschaulichung nennt er ein Beispiel mit zehn Windkraftanlagen. Wenn eine Gemeinde für jede dieser Anlagen eine entsprechende jährliche Beteiligung erhielte, könnten sich die Einnahmen auf insgesamt bis zu 250.000 Euro pro Jahr belaufen.

Stefan vertritt die Auffassung, dass solche Einnahmen für finanzschwache Gemeinden einen erheblichen Anreiz darstellen könnten, Windkraftprojekte zu unterstützen. Seiner Ansicht nach könne dies erklären, weshalb manche Kommunen der Errichtung weiterer Windräder positiv gegenüberstünden. Die zusätzlichen Einnahmen könnten ihnen finanzielle Spielräume eröffnen, ohne dass sie dafür unmittelbar neue Steuern erheben oder andere Einnahmequellen erschließen müssten. Er sieht darin einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor bei kommunalen Entscheidungen über Windkraftanlagen. Die Unterstützung solcher Projekte beruhe aus seiner Sicht nicht ausschließlich auf energiepolitischen Überzeugungen, sondern könne auch mit den finanziellen Vorteilen für die Gemeinden zusammenhängen.

Stefan erwartet, dass sich die Bedeutung dieser Einnahmen verändern könnte, wenn sich die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen verschlechterten. Dabei stellt er insbesondere die Frage in den Mittelpunkt, ob sich der weitere Ausbau der Anlagen unter den neuen Bedingungen noch in gleichem Umfang lohnen werde.

11. Stefans grundsätzliche Forderung: Zuerst Netze und Speicher ausbauen

Im letzten Teil des Videos erläutert Stefan seine grundsätzliche Position zum weiteren Ausbau der Windkraft und der Solarenergie. Er erklärt, dass er bereits seit ungefähr zwei Jahren dafür plädiere, den zusätzlichen Ausbau großer Windkraft- und Solaranlagen zunächst zu stoppen. Seiner Ansicht nach sollten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, um den bereits erzeugten Strom zuverlässig transportieren und speichern zu können. Dabei nennt er insbesondere zwei Bereiche: den Ausbau der Stromnetze und den Ausbau von Speicherkapazitäten. Stefan argumentiert, dass die Stromnetze in bestimmten Regionen bereits an ihre Grenzen stießen, wenn viel Wind- oder Solarstrom gleichzeitig erzeugt werde. Wenn die Netze die Strommengen nicht aufnehmen oder dorthin transportieren könnten, wo sie benötigt würden, müssten Anlagen abgeregelt werden.

Aus seiner Sicht sei es deshalb nicht sinnvoll, immer weitere große Wind- und Solarparks zu errichten, solange die vorhandene Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut sei. Er schlägt vor, den Ausbau der großen Anlagen für ungefähr fünf Jahre auszusetzen und diese Zeit zu nutzen, um die Netze zu verstärken und Speichermöglichkeiten zu schaffen. Anschließend könne erneut geprüft werden, ob und in welchem Umfang zusätzliche Windkraft- und Solaranlagen tatsächlich benötigt würden.

Das Problem überschüssiger Solarenergie

Besonders deutlich wird Stefans Argumentation am Beispiel der Solarenergie. Er beschreibt Situationen, in denen bei starker Sonneneinstrahlung bereits große Mengen Solarstrom erzeugt würden. Wenn die Netze oder die Nachfrage diese Mengen nicht vollständig aufnehmen könnten, müssten vorhandene Anlagen teilweise abgeschaltet beziehungsweise abgeregelt werden. Für Stefan ergibt sich daraus die Frage, weshalb in solchen Situationen weitere große Solaranlagen gebaut werden sollten, obwohl ein Teil der vorhandenen Erzeugung bereits nicht vollständig genutzt werden könne. Er hält es für wirtschaftlich widersinnig, zusätzliche Produktionskapazitäten aufzubauen, bevor die vorhandenen Probleme beim Transport, bei der Speicherung und bei der Nutzung des Stroms gelöst seien.

Seine Forderung bezieht sich ausdrücklich vor allem auf große Solarparks und große Windparks. Er unterscheidet diese von kleineren privaten Solaranlagen, beispielsweise Anlagen auf Einfamilienhäusern, bei denen die Eigentümer einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen und gegebenenfalls einen Speicher nutzen könnten. Solche privaten Anlagen stellt er nicht in den Mittelpunkt seiner Kritik. Er richtet seine Forderung vielmehr auf große Anlagen, deren erzeugte Strommengen in größerem Umfang in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Stefan ist der Auffassung, dass zunächst die Netzinfrastruktur und die Speichermöglichkeiten verbessert werden sollten, bevor über einen weiteren umfangreichen Ausbau großer Wind- und Solarparks entschieden werde.

12. Welche Entwicklung erwartet Stefan für die Energiewende?

Zum Ende des Videos verbindet Stefan den Fall des Stromanbieters Grün mit den Schwierigkeiten, die er bei der Finanzierung und beim Betrieb erneuerbarer Energieanlagen sieht. Die angekündigte Einstellung des bundesweiten Stromangebots von Grün dient ihm als Beispiel dafür, dass sich politische und regulatorische Veränderungen unmittelbar auf Unternehmen auswirken können, die mit grünem Strom arbeiten. Die Stellungnahme der Banken führt er als weiteren Hinweis darauf an, dass langfristige Investitionen in Windkraft- und Solaranlagen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Wenn sich die Regeln verändern, können sich die erwarteten Einnahmen, die Finanzierungskosten und die wirtschaftlichen Risiken verschieben. Hinzu kommen nach seiner Darstellung die Kosten für Netze, mögliche Abregelungen überschüssiger Stromproduktion und die Frage, wie die finanziellen Folgen zwischen Anlagenbetreibern, Stromkunden und der Allgemeinheit verteilt werden sollen.

Stefan hält es deshalb für notwendig, die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien nicht allein anhand der Stromerzeugungskosten zu beurteilen. Für ihn müssen auch die Kosten der Infrastruktur, die tatsächlich nutzbare Strommenge und die langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.  Er kritisiert den weiteren Ausbau großer Wind- und Solarparks, solange die Netze und Speicherkapazitäten seiner Ansicht nach nicht ausreichend entwickelt sind. Statt immer neue Erzeugungsanlagen zu errichten, sollten zunächst die vorhandenen Engpässe beseitigt werden. Seine zentrale Forderung lautet daher, den zusätzlichen Ausbau großer Wind- und Solarparks vorübergehend auszusetzen, die Stromnetze zu erweitern und mehr Speichermöglichkeiten zu schaffen. Erst danach solle erneut geprüft werden, welche zusätzlichen Erzeugungskapazitäten benötigt werden und unter welchen Bedingungen sie wirtschaftlich betrieben werden können.  (Soweit die ausführliche Zusammenfassung) Echt Wow, Wow